Montag, 31. Dezember 2007

Steuereinnahmen in China

Dem chinesischen Staat werden sich in Zukunft wichtige Steuereinnahmequellen verringern. Zum einen ist dafür ein geändertes Körperschaftssteuerrecht verantwortlich, zum anderen sollen die Bürger bei der Einkommenssteuer entlastet werden.

Von der am 1.01.2008 in Kraft tretenden Reform des Unternehmenseinkommensteuergesetz (中华人民共和国企业所得税法) , Übersetzung und Anmerkungen in der ZChinR 3/2007 nehmen westliche Beobachter hier vor allem die Auswirkungen des gestiegenen Satzes für Ausländische Investoren wahr. Dass die Vereinheitlichung der Steuersätze für alle Unternehmen in China (im Zuge der WTO Anpassungen) für die chinesischen Unternehmen eine Reduktion bedeutet und damit im Ergebnis ein Sinken der gesamten Steuereinnahmen, muss man beachten. Natürlich müssen die chinesischen Unternehmer dazu erst einmal Steuern entrichten, was beileibe nicht die Norm in China ist!

Die Umsetzungsrichtlinien (中华人民共和国企业所得税法实施条例)sind am 6.12.2007 erlassen worden und treten zeitgleich am 1. Januar in Kraft. Eine Stellungnahme derselben wird noch erfolgen, jedenfalls behandeln sie von ihrem Aufbau die Ausländisch Investierten Joint Venture und WFOE als chinesische Unternehmen. Eine Kurzanalyse findet sich bei der Bfai.

Ab 1. März 2008 die persönliche Einkommenssteuer sinken: Fewer Chinese to pay income tax. Durch die geplante Anhebung der Bemessungsgrenze auf 2000 Yuan (rd. 200 Eur) pro Monat werden bis zu 70% der Bürger aus der Steuerpflicht fallen, im Vergleich zu gegenwärtig 50% . Diese Maßnahme ist eine weitere im Paket zur Schaffung einer "harmonischen Gesellschaft". Über ein Bündel von Maßnahmen soll ein weiteres Auseinanderklaffen der Wohlstandverteilung in China verhindert werden. Im Jahr 2007 ist in diesem Sinne negativ vor allen der starke Anstieg der Verbraucherpreise gewesen, ein Indikator für die seit längerem drohende Überhitzung der chinesischen Wirtschaft.

Die Arbeit wird der chinesische Regierung im nächsten Jahr also nicht ausgehen. Mal sehen wie nach der Schaffung der Steuergesetze die Umsetzung derselben Sichergestellt werden soll.

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